Mein Angebot

Privat-und
Parteiengutachten
Privatgutachten beinhalten in der Regel Schadensbeurteilungen oder Sachwertermittlungen, die Klarheit für den Auftraggeber erbringen.
Unternehmen, Verbände oder Privatpersonen können mich mit qualifizierten fachlichen Parteigutachten beauftragen. Diese finden unter anderem auch in Gerichtsverfahren Berücksichtigung.
Privatgutachten dienen zur:
- Beweissicherung
- Schadensfeststellung
- Vorbereitung eines
juristischenVerfahrens
- Absicherung von Ansprüchen
- Beratung zur Unterstützung
von Entscheidungen

Versicherungs-gutachten
Im Rahmen von Schadensregulierungen werden Versicherungsgutachten von Versicherungsnehmern und Versicherern beauftragt.
Dabei sind folgende Fragestellungen zu klären:
- Ermittlung des
Versicherungswerts
- Restwertbestimmung
- Feststellung des Schadens und
der Schadensursache
- Ermittlung der Kosten für
mögliche
Schadensbeseitigung

Gerichtsgutachten
Von Gerichten oder Staatsanwaltschaften werden Gerichtsgutachten angefordert. Diese müssen besondere Anforderungen erfüllen und in einer für jedermann verständlichen Form und Sprache verfasst werden. Gerichtsgutachten finden sowohl in Zivil- als auch in Strafprozessen Anwendung.