Mein Angebot

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Privat-und

Parteiengutachten

Privatgutachten beinhalten in der Regel Schadensbeurteilungen oder Sachwertermittlungen, die Klarheit für den Auftraggeber erbringen.
Unternehmen, Verbände oder Privatpersonen können mich mit qualifizierten fachlichen Parteigutachten beauftragen. Diese finden unter anderem auch in Gerichtsverfahren Berücksichtigung.

Privatgutachten dienen zur:
- Beweissicherung
- Schadensfeststellung

- Vorbereitung eines 

   juristischenVerfahrens

- Absicherung von Ansprüchen

- Beratung zur Unterstützung 

  von Entscheidungen

Versicherungs-gutachten

Im Rahmen von Schadensregulierungen werden Versicherungsgutachten von Versicherungsnehmern und Versicherern beauftragt.

Dabei sind folgende Fragestellungen zu klären:

- Ermittlung des 

  Versicherungswerts 

- Restwertbestimmung

- Feststellung des Schadens und 

  der Schadensursache

- Ermittlung der Kosten für

  mögliche

  Schadensbeseitigung

Gerichtsgutachten

Von Gerichten oder Staatsanwaltschaften werden Gerichtsgutachten angefordert. Diese müssen besondere Anforderungen erfüllen und in einer für jedermann verständlichen Form und Sprache verfasst werden. Gerichtsgutachten finden sowohl in Zivil- als auch in Strafprozessen Anwendung.

Hierbei sind fachliche Aspekte und eine sachliche, neutrale Beurteilung der streitigen Sache erforderlich.
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